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AGB

§1 Geltungsbereich

 

1.1 Diese Bedingungen gelten ausschließlich für Unternehmer, Körperschaften des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Fondsvermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB. Abweichende oder entgegenstehende Regelungen bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.

 

1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Käufer, sofern der Rechtsgegenstand gleichartig ist.

 

§2 Angebot und Vertragsschluss

 

Stellt eine Bestellung ein Angebot im Sinne von § 145 BGB dar, nehmen Sie die Bestellung mit Vorauszahlung oder innerhalb von zwei Wochen an. Grundsätzlich werden alle bestellten Waren ausschließlich nach dem gelieferten Muster gefertigt und in Rechnung gestellt. Abweichungen in der Ausführung und der bestellten Menge von bis zu 10 % sind ausdrücklich zulässig und bedürfen keiner weiteren Zustimmung des Kunden.

 

§3 Übermittelte Unterlagen

 

3.1 Wir behalten uns alle Eigentums- und Urheberrechte an den dem Käufer im Zusammenhang mit der Bestellung überlassenen Unterlagen und Daten, wie z. B. Berechnungen, Zeichnungen usw., vor. Diese Unterlagen und Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dem Käufer unsere ausdrückliche schriftliche Genehmigung. Nehmen wir das Angebot des Käufers nicht innerhalb der in § 2 genannten Frist an, sind diese Unterlagen unverzüglich an uns zurückzugeben.

 

3.2 Entwicklungen im Zusammenhang mit erteilten Bestellungen, wie z. B. Zeichnungen, Muster und Abbildungen von Produkten aus der Entwicklung und Produktion im Rahmen der Vertragsbeziehung zwischen Pole Position und dem Käufer, sind ausschließliches Eigentum von Pole Position, auch wenn sie Marken des Käufers enthalten. Der Käufer darf diese Unterlagen ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung weder verwenden noch weitergeben. Alle Designs sind urheberrechtlich geschützt und ausschließliches Eigentum von Pole Position. Sie dürfen nur von der Pole Position GmbH öffentlich zugänglich gemacht werden.

 

3.3 Entwicklungen im Zusammenhang mit erteilten Bestellungen sind nicht kostenlos und werden vom Kunden getragen. Es können zusätzliche Kosten entstehen, die bis zu 10 Jahre nach Vertragsabschluss in Rechnung gestellt werden können. Diese Kosten können nur durch eine schriftliche Zusage der Pole Position GmbH ausgeschlossen werden.

 

§ 4 Preise und Zahlung

 

4.1 Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, verstehen sich unsere Preise ab Werk und beinhalten keine Verpackung und die jeweils gültige Mehrwertsteuer. Kosten für Verpackung und Versand werden gesondert berechnet.

 

4.2 Die Zahlung des Kaufpreises erfolgt ausschließlich auf das in der Rechnung angegebene Konto. Der Abzug von Skonto ist nur bei gesonderter schriftlicher Vereinbarung zulässig.

 

4.3 Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind 50 % des Kaufpreises im Voraus – vor Produktionsbeginn – und der Rest vor Versand ab Werk zu zahlen. Verzugszinsen werden mit 8 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Schadens aufgrund von Zahlungsverzug bleibt vorbehalten.

 

4.4 Sofern keine Festpreisvereinbarung getroffen wurde, behalten wir uns angemessene Preisänderungen aufgrund von Lohn-, Material- und Vertriebsänderungen für Lieferungen vor, die drei Monate oder später nach Vertragsschluss erfolgen.

 

4.5 Mit der Annahme der Rechnung und der Zahlung akzeptiert der Kunde unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

§ 5 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

 

Der Käufer ist nur dann zur Aufrechnung mit unseren Forderungen berechtigt, wenn seine Gegenforderungen rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Das Zurückbehaltungsrecht steht dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenforderung auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

 

§ 6 Lieferfrist

 

6.1 Die von uns festgelegte Lieferfrist beginnt erst nach rechtzeitiger und ordnungsgemäßer Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers. Die Einrede der Nichterfüllung bleibt vorbehalten.

 

6.2 Nimmt der Kunde die Ware nicht ab oder verletzt er schuldhaft eine sonstige Mitwirkungspflicht, sind wir berechtigt, den uns in diesem Umfang entstandenen Schaden sowie etwaige Mehrkosten geltend zu machen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern die vorgenannten Bedingungen erfüllt sind, geht die Gefahr eines unvorhergesehenen Verlusts oder einer unvorhergesehenen Verschlechterung der Kaufsache auf den Kunden über, sobald dieser mit der Annahme oder Zahlung in Verzug gerät.

 

6.3 Im Falle einer Lieferverzögerung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits beruht, haften wir für jede angefangene Woche des Verzugs mit einer pauschalen Entschädigung in Höhe von 1,5 % des Lieferwertes, jedoch maximal bis zu einem Gesamtbetrag von 5 % des Lieferwertes.

 

6.4 Weitergehende gesetzliche Ansprüche und Rechte des Käufers im Zusammenhang mit Lieferverzug bleiben vorbehalten.

 

§ 7 Gefahrübergang bei Versendung

 

Wird die Ware auf Wunsch des Käufers versandt, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung mit der Versendung auf den Käufer über.

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